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Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Winges EDV Services - Jürgen Winges (im folgenden: "Winges EDV Services") und seinen Kunden (im folgenden: "Kunde") für sämtliche Verträge soweit keine anderen ausdrücklichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen. Der Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird bereits jetzt widersprochen.

2. Vertragsabschluss, Angebote
Von Winges EDV dem Kunden zugesandte Angebotsschreiben stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden da.
Ein Vertrag kommt zwischen den Parteien zu Stande, wenn ETW IT Solutions UG den vom Kunden erteilten Auftrag angenommen hat. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder dadurch, dass ETW IT Solutions UG mit Ausführung des Auftrages beginnt, je nachdem welche Handlung zuerst erfolgt.

3. Vertragsinhalt
Inhalt und Umfang der von ETW IT Solutions UG zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Bei Werkleistungen werden die Anforderungen an das zu erbringende Werke in der Auftragsbestätigung oder im Pflichtenheft näher spezifiziert. Der Kunde hat hierfür entsprechende Vorgaben zu machen, bei deren Entwicklung ETW IT Solutions UG den Kunden in angemessener Weise unterstützen wird.

4. Leistungsort
ETW IT Solutions UG erbringt die Leistungen entweder in den Räumen des Kunden bzw. an dem mit dem Kunden vereinbarten Ort oder in den Geschäftsräumen von Winges EDV Services .

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist im Rahmen des zumutbaren verpflichtet, Winges EDV Services bei der Erbringung von Leistungen zu unterstützen. Der Kunde hat seine Datenbestände vor Beginn der Arbeiten von Winges EDV Services an seinem IT-System und vor eigener Installation von durch Winges EDV Services gelieferte Programmen, seine Datenbestände vor Verlust angemessen zu sichern. Gegen gesonderten Auftrag übernimmt Winges EDV Services die Datensicherung für den Kunden.
Der Kunde stellt Winges EDV Services die gegebenenfalls zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Arbeitsmittel (insbesondere Infrastruktur, Technik, Personal) Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung. Der Kunde oder ein von ihm benannter, geschulter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner steht für die Abstimmung mit Winges EDV Services hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen kostenfrei zur Verfügung. Bei dem Auftrag der Erstellung einer Website hat der Kunde Winges EDV Services insbesondere die für die Website vorgesehenen Inhalte in digitaler Form in einem üblichen Format zur Verfügung zu stellen.
Für die Durchführung von Testläufen und Abnahmetests muss der Kunde persönlich oder kompetente Mitarbeiter des Kunden anwesend sein, die bevollmächtigt sind, über die Abnahme verbindlich zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner ggf. erforderliche Testdaten zur Verfügung.
Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden kann bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Mitwirkungspflicht Winges EDV Services nicht in Verzug geraten, sofern die Verzögerung der Leistung auf der Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht beruht. Winges EDV Services ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Erfüllung der Mitwirkungsleistungen zu setzen und bei ergebnislosem Ablauf der Frist den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Statt einer Vertragskündigung ist Winges EDV Services nach eigener Wahl berechtigt, die vom Kunden geschuldeten Leistungen selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die bei Vertragsschluss angegebenen Preise für Dienst- und Werkleistungen sind unverbindliche Kostenvoranschläge, sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde. Eine Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand zu den Stundensätzen gemäß der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste. Vergütungen für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, beruhen auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Anfahrtskosten und ?spesen sowie sonstige Aufwendungen werden gesondert abgerechnet. Rechnungen von Winges EDV Services sind ab Rechnungsdatum sofort fällig. Dienst- und Werkleistungen, die nach Aufwand vergütet werden, werden von Winges EDV Services dokumentiert. Die Dokumentation erhält der Kunde zusammen mit der Rechnung. Eine verbindliche Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsfortschritt gemäß Leistungsnachweis. Winges EDV Services ist berechtigt, für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, monatlich Zwischenrechnungen zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

7. Preiserhöhungen
Winges EDV Services ist berechtigt, für laufende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses während der Vertragsdauer, zum Ausgleich von Kostensteigerungen, Preisänderungen vorzunehmen, die jeweils zwei Monate nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden in Kraft treten. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Preiserhöhung schriftlich ausgeübt werden muss.

8. Termine
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Winges EDV Services im Einzelfall schriftlich als verbindlich anerkannt wurden. Sollte Winges EDV Services ein Werk nicht termingerecht fertig stellen, so kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Mahnung und Fristsetzung dürfen nur erfolgen, wenn die Überschreitung des Fertigstellungstermins nicht auf nachträglichen Änderungswünschen des Kunden beruht.

9. Aufrechung und Zurückbehaltung
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Schlechtleistungen seitens Winges EDV Services bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

10. Dauer des Vertrages
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, wenn keine Vertragslaufzeit vereinbart ist mit Erbringung der vereinbarten Leistung

11. Vertragsverlängerung und Kündigung
Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich ein Vertrag mit Vertragslaufzeit jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Winges EDV Services ist zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde sich mit monatlichen vertraglich vereinbarten Zahlungen in Verzug befindet, und zwar entweder für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine jeweils mit einem vollen Zahlungsbetrag oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag, der den Zahlungsbetrag für zwei Monate erreicht. Dem Kunden steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn Winges EDV Services mit einer Leistung in Verzug ist und der Kunde Winges EDV Services eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung erfolglos gesetzt hat.

12. Selbstbelieferungsvorbehalt
Winges EDV Services ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit trotz eines entsprechenden Einkaufsvertrages (kongruentes Deckungsgeschäft), der mit der erforderlichen Sorgfalt abgeschlossen wurde, Winges EDV Services den Liefergegenstand nicht erhält und die Nichtlieferung nicht durch Winges EDV Services zu vertreten ist.
Der Kunde wird unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informiert. Wenn Winges EDV Services in diesem Falle zurücktreten möchte, wird das Rücktrittsrecht unverzüglich ausgeübt werden und dem Kunden die gegebenenfalls bereits geleistete entsprechende Gegenleistung zurückerstattet.

13. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum von Winges EDV Services bis zur vollständigen Befriedigung aller Forderungen ? auch Nebenforderungen ? aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung.
Werden die Liefergegenstände mit anderen Waren verarbeitet, so erwirbt Winges EDV Services Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von Winges EDV Services gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung.
Gegenstände die unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen vom Kunden weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von Winges EDV Services ist Winges EDV Services unverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die unter Eigentumsvorbehalt der Winges EDV Services stehende Ware handelt.
Das Recht des Kunden zum Besitz der Vorbehaltsware erlischt, sobald er in Zahlungsverzug gerät, die Vorbehaltsware unsachgemäß behandelt oder bei sonstigem vertragswidrigen Verhalten.
Auf Verlangen von Winges EDV Services ist der Kunde verpflichtet, jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu geben.

14. Nutzungsrechte
Winges EDV Services räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das von Winges EDV Services erstellte Werk zu nutzen. Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Winges EDV Services . An geeigneten Stellen werden in dem Werk Hinweise dazu aufgenommen, dass Winges EDV Services Urheber des Werkes ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von Winges EDV Services zu entfernen.

15. Haftung
Winges EDV Services haftet für Schäden, die aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens Winges EDV Services oder eines seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind und für Schäden, die dem Kunden infolge einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Winges EDV Services oder eines seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für Schäden aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Winges EDV Services oder eines Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Winges EDV Services oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Art und der Höhe nach beschränkt auf den unmittelbaren, vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Winges EDV Services nur, wenn die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht von Winges EDV Services verursacht wurde und der Schaden nicht darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
Keinerlei Haftungsbeschränkungen gelten für Schäden, die auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie für Schäden, deren Ausgleich auf Produkthaftungsgesetz beruht.

16. Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Garantien Dritter begründen daher für Winges EDV Services keine Verpflichtung. Bei Garantien Dritter ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Anspruche aus der Garantie herzustellen.

17. Subunternehmer
Winges EDV Services hat das Recht, die zu erbringenden Leistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen, Winges EDV Services bleibt dem Kunden gegenüber jedoch stets unmittelbar verpflichtet.

18. Fernwartung
Winges EDV Services ist berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob die jeweils zu erbringende Leistung per Fernbetreuung am IT-System des Kunden erfolgen kann. Der Kunde wird dafür die Anmeldung des Mitarbeiters von Winges EDV Services auf seinem System mittels eines vom Kunden kontrollierten Fernwartungsprofils und Kennwortes sicherstellen.
Ermöglicht der Kunde Winges EDV Services die Fernwartung nicht, so erstattet er Winges EDV Services den dadurch verursachten Mehraufwand wie z.B. Reisekosten, zeitlichen Mehraufwand.

19. Vertrauliche Informationen
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Daten, die der jeweiligen Partei bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden. Winges EDV Services hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihm Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Winges EDV Services stellt sicher, dass seine Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet er sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis.

20. Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstehen, der Sitz von Winges EDV Services als Gerichtsstand vereinbart.

22. Schriftform
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Im Einzelfall mit dem Kunden oder einem vertretungsbefugten Vertreter des Kunden getroffene, mündliche oder schriftliche Vertragsabreden i. S. v. § 305b BGB (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Außerhalb der vorstehenden Regelung bedürfen Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.



II. Besondere Bestimmungen Domainregistrierung und -hosting

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Winges EDV Services gelten folgende Bedingungen hinsichtlich der Erbringung von Domainregistrierung und ?hosting Leistungen.
1. Leistungsinhalt
Die vom Kunden bei Winges EDV Services beauftragte Domain wird - je nach ihrer Top-Level-Domain - von unterschiedlichen Vergabestellen auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Im Falle der Registrierung der Domain für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grund-lage von deren Registrierungsbedingungen zu Stande. Der Kunde wird Inhaber der Domain. Winges EDV Services wird nicht Vertragspartner der Vergabestelle, sondern wird als Stellvertreter für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig. Winges EDV Services wird prüfen, ob die vom Kunden gewünschte Domain bereits an Dritte verge-ben ist. Winges EDV Services prüft zu keinem Zeitpunkt, ob die Registrierung der Domain für den Kun-den Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Falls die Prüfung ergibt, dass die vom Kunden gewünschte Domain noch nicht an Dritte vergeben ist, wird Winges EDV Services die erforderlichen Maßnahmen zur Registrierung der Domain auf den Namen des Kunden bei der jeweils zuständigen Vergabestelle , entweder vei der Vergabestelle direkt oder bei einem Zwischenprovider in die Wege leiten. Falls die Prüfung der Domainverfügbarkeit ergibt, dass die vom Kunden gewünschte Domain bereits an Dritte vergeben ist, wird Winges EDV Services den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domain bestehen für Winges EDV Services nicht. Den Erfolg der Anmeldung, dh. die tatsächliche Registrierung der Domain ist nicht geschuldet. Winges EDV Services kann daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden die beantragte Domain tatsächlich zugeteilt wird.

2. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Zeichenfolgen als Domain verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung zu prüfen, ob die Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der Domain Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Der Kunde darf Winges EDV Services nur zur Registrierung solcher Domains beauftragen, bei denen sich nach der Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. Die Prüfungspflicht besteht auch für die Zeit nach der Registrierung der Domain. Der Kunde verpflichtet sich, Winges EDV Services für jede vertragsgegenständliche Domain bei Vertragsschluss eine natürliche Person zur Eintragung als Admin-C zu benennen, soweit die Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Vergabestelle dies vorsehen. Winges EDV Services wird den Kunden vor Beantragung der Registrierung rechtzeitig über eine solche Ver-pflichtung unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, Winges EDV Services Änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich mitzuteilen.

3. Freistellung
Sollten Dritte Winges EDV Services wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der Registrierung und/oder Nutzung der vertragsgegenständlichen Domain resultieren, in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, Winges EDV Services von jeglicher Haftung freizustellen und Winges EDV Services die Kosten zu erstatten, die ihm aufgrund der Inanspruchnahme entstehen. Die Freistellungsverpflichtung wegen der Kosten umfasst insbesondere die Verpflichtung, Winges EDV Services von notwendigen Rechtsverteidigungskosten (zB Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen.

4. Verfahren nach Kündigung
Sofern der Kunde die Übernahme der Domains nach Kündigung nicht sicherstellt, werden diese von Winges EDV Services an die Vergabestellen zurückgegeben.



III. Besondere Bestimmungen Webhosting

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Winges EDV Services gelten folgende Bedingungen hinsichtlich der Erbringung von Webhosting-Leistungen.

1. Leistungsinhalt
Winges EDV Services wird dem Kunden Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Server zur Verfügung stellen und die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten im Internet abgerufen werden können. Geschuldet ist von Winges EDV Services lediglich ein Bemühen, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten im Internet 24 Stunden am Tag weltweit abrufbar sind. Winges EDV Services gibt dem Kunden die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den Server. Hierzu vergibt Winges EDV Services einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden, mit dem der Kunde seine Inhalte selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann.

2. Pflichten des Kunden
Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde Winges EDV Services von diesen Störungen unverzüglich nach Kenntniserlangung informieren.
Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtun-gen berechtigt Winges EDV Services zur außerordentlichen Kündigung.
Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des Winges EDV Services entstandenen und noch entstehenden Schadens verpflichtet, sowie dazu, Winges EDV Services von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Winges EDV Services von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwalts-kosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Rechte von Winges EDV Services , insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
Der Kunde sorgt vor der Übermittlung der Daten an den Server von Winges EDV Services für die Erstellung einer Sicherungskopie der auf den Server übertragenen Daten. Die Übertragung der Daten des Kunden geschieht auf dessen Gefahr.

3. Mängelhaftung
Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Webserver schließt Winges EDV Services jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus.

Kleinblittersdorf, 01.01.2012


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